Am 25. Januar 2021 jährt sich der rechte Mord an Hartmut Balzke zum achtzehnten mal. Dieser wurde im Jahr 2003 vom Neonazi Dirk Q. in der Triftstraße brutal niedergeschlagen. Zwei Tage später stirbt Hartmut Balzke. Das rechte Tatmotiv ist bis heute nicht anerkannt.
Was war Geschehen?
Der damals 48-jährige Hartmut Balzke ist gemeinsam mit seinem Sohn zu Besuch auf einer Party in einer Punker-WG in der Triftstraße. Im Verlaufe des Abends klingeln der spätere Mörder und Neonazi Dirk Q. sowie ein weiterer Begleiter an der besagten WG und forderten diese u.a. dazu auf herauszukommen, um sich zu prügeln. Dieser Aufforderung kommen die Punks nicht nach. Während sich die beiden Neonazis auf den Weg in das „Werners Billard Pub“, einem damaligen Treffpunkt von Neonazis und Hooligans machen, treten die Punks den Weg ins AJZ an. In der Triftstraße kommt es zu einer Konfrontation, in der Dirk Q. eine leichte Stichverletzungen erlitt.
Nachdem Dirk Q. das „Werners Billard Pub“ betreten und mit weiteren Personen wieder verlassen hatte, trafen sie in der Triftstraße auf Hartmut Balzke sowie dessen Begleiter Sebastian Q.. Dirk Q. ging auf beide los und versetzte zunächst Hartmut Balzke einen Faustschlag, sodass dieser zu Boden fiel und mit dem Hinterkopf auf der Straße aufschlug. Sebastian Q. wurde ebenfalls niedergeschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gegen Kopf und Oberkörper getreten. Hartmut Balkze stirbt zwei Tage später, am 27. Januar 2003, an massiven Hirnschwellungen, Sebastian Q. erlitt einen Gesichtstrümmerbruch.
Versagen der Justiz
Der Täter Dirk Q. war zum Tatzeitpunkt kein Unbekannter. So wurde er erst zwei Monate zuvor wegen Zeigen des Hitlergrußes sowie Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Trotz dieses Umstandes und dringenden Tatverdachts, Hartmut Balzke und Sebastian Q. brutal angegriffen zu haben, verweigerte sich die Justiz Dirk Q. in Untersuchungshaft zu nehmen.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt erhob im November 2003 Anklage gegen Dirk Q. wegen Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge. Der Prozess selbst begann nach jahrelanger Verschleppung des Verfahrens erst am 10. März 2008 – fünf Jahre nach der Tat. Während sich die Verschleppung des Verfahrens für die Familien, Angehörige sowie Freunde der Betroffenen zu einer enormen Belastung entwickelte, wirkte sich diese zu Gunsten des Mörders aus. Im Laufe dieser Zeit wurden zahlreiche Einträge im Bundeszentralregister bezüglich Dirk Q. gelöscht, da die Tilgungsfrist für Jugendstrafen fünf Jahre betrug. Der Mörder wurde schließlich am 19. Juni 2008 als „nicht vorbestraft“ wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie einfacher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und 200 Arbeitsstunden verurteilt. Die Ehefrau von Hartmut Balzke nahm sich zwei Jahre nach dessen Tod das Leben.
Keine Anerkennung als Todesopfer rechter Gewalt
Das rechte und sozialdarwinistische Tatmotiv des Mörders Dirk Q. spielte weder im Verfahren noch im Urteil eine Rolle. Hartmut Balkze wird nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt. Am 17. Juni 2013, also fast genau fünf Jahre nach dem Urteil, schrieb Dirk Q. auf seiner Facebook-Seite: „Das ist wieder mal ein Tag wo ich töten könnte!“
Wir werden nicht weiter tatenlos zusehen, wie Hartmut Balzke und die zahlreichen anderen Ermordeten rechter Gewalt in Vergessenheit geraten!
Wir werden uns nicht mit einem Land versöhnen, in dem Neonazis morden können und die Justiz Verfahren verschleppt und rechte Tatmotive nicht benennt!